Meine Einträge in POLAS-HE

Private Webseite – empfohlen von der Polizeiakademie.

Hier sind Erklärungen für die Polizei, die eventuell eine Abfrage zu meiner Person durchführen.

Sämtliche Verfahren wurden eingestellt. Ich habe mich niemals strafbar verhalten.

Lesen Sie, um welche Vorwürfe es ging, und lernen Sie, Einträge in Ihrem Polizeicomputer POLAS-HE besser zu verstehen.

Bild/Logo hier einfügen
Eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO

1. „Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“

Bild: Geldwäsche / Aktenauszug hier einfügen

Dieses Verfahren wurde aufgrund eines kurzen Zweizeilers an die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Die Nassauische Sparkasse erstattete im Jahr 2008 aufgrund eines hohen Überweisungsbetrages eine Geldwäscheverdachtsanzeige.

Es wurde vermutet, meine Firma wasche für eine andere Firma Geld. Der Vorwurf war so absurd, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt den Fall sofort gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellte.

Eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO

2. „Tankbetrug“

Es wurde am 3.8.2016 mit einem meiner Firmenwagen, einem VW Golf, für 20,- Euro getankt.

Tankbeleg / Dokument
Ibiza-Nachweis

Zu diesem Zeitpunkt war ich auf Ibiza. Ich tankte tatsächlich zu diesem Zeitpunkt dort ca. 1.000 Liter, was den Nachmittag reichte.

Ohne überheblich wirken zu wollen: Jeder weiß, dass ich nicht zu 20,- Euro tanke. Es ist schon etwas mehr.

Das Verfahren wurde sofort eingestellt.

3. „Untreue“

Keine Anklage zugelassen
Bild / Gerichtsdokument hier einfügen

Es lag keine Straftat vor. Die Anklage wurde durch das Landgericht Frankfurt nicht zugelassen.

Es ist nicht strafbar, von seinem Firmenkonto Geld abzuheben und dieses in die Firmenkasse einzuzahlen.

Es handelte sich um absurde Ermittlungen mit teurem Ausgang für die Staatskasse.

Sämtliche Verfahrenskosten und Anwaltskosten wurden mir erstattet.

Eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO

4. „Tankbetrug“ Nummer 2 an meiner Stamm-Tankstelle

Ich tankte am 10.7.2017 nachts ganz alleine an der Esso-Tankstelle auf der Hanauer Landstraße in Frankfurt. Dort tanke ich regelmäßig.

Ich kaufte noch für knapp 50,- Euro Eis am Stiel. Der Tankwart hatte vergessen, außer dem Langnese-Eis das Benzin mit einzubuchen, und ich habe es bei der Kartenzahlung nicht bemerkt.

Ich habe einfach nur die PIN eingegeben und gar nicht auf den Betrag geachtet. Ohne Lesebrille ist der Betrag für mich kaum erkennbar, und ich vertraue dem Tankwart immer.

Beispiele / Belege aus Sommer 2017 hier einfügen

Das Verfahren wurde selbstverständlich sofort nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Nach § 153a StPO gegen 200,- Euro eingestellt

5. „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“

Ein besonders bemerkenswerter Fall: Nach einem Großbrand, den 120 Feuerwehrleute löschten, blieb eine komplette Lagerhalle in Schutt und Asche zurück. Das eingestürzte Dach war uralt, die Halle war ca. 1.000 qm groß, der Inhalt leider nicht versichert.

Bild: Brand / Halle / Dokument hier einfügen

Der Vorwurf: Ich hätte den Schutt nicht „rechtzeitig“ beseitigen lassen. Vergehen nach § 326 StGB.

  1. Das Grundstück war von Polizei, Feuerwehr usw. noch nicht freigegeben.
  2. Die Versicherung hat noch monatelang Gutachter geschickt. Ich durfte gar nichts anfassen oder betreten.
  3. Ich konnte die Halle gar nicht betreten. Einsturzgefahr.
  4. Als die Versicherung sich nach ca. 4 Monaten bereit erklärte, die Räumung zu bezahlen, wurde aufgeräumt.
  5. Eventuell läuft hier noch ein Ermittlungsverfahren gegen die Versicherung, die für die Verzögerung verantwortlich war.

Nur um das Ganze abzuschließen und meine Ruhe zu haben, erklärte ich mich mit einer Zahlung von lediglich 200,- Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einverstanden, dieses Verfahren nach § 153a StPO beenden zu lassen.

Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO

6. Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt nach ungeklärter Einreise

Ich traf in Frankfurt einen alten Bekannten. Er war unheilbar krank und hatte 10 oder 20 Liter Wasser im Bauch. Er war in ärztlicher Behandlung, aber man konnte sein Leben nur etwas verlängern.

Aufgrund einer Lungenembolie waren Herz und Lunge so geschädigt, dass die Ärzte sich wunderten, dass er es noch in die Innenstadt schaffte.

Ich brachte ihn zu Ärzten und letztendlich in das Bad Homburger Krankenhaus. Nach dem Aufenthalt konnte er sogar wieder 500 Meter alleine laufen.

Weil er keine Bleibe hatte, mietete ich für ihn auf der Berger Straße in U-Bahn-Nähe eine 1-Zimmer-Wohnung und kaufte Bett, Kühlschrank und Fernseher.

Nach seinem Tod wurde gegen mich ermittelt, ich würde einem Ausländer den „illegalen Aufenthalt“ ermöglichen. Er lebte seit über 30 Jahren in Frankfurt. Mir ging es nur darum, sein Leben zu retten.

Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO

7. Verstoß nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Dieses Verfahren dürfte eines der verrücktesten Verfahren der letzten Jahre im Raum Frankfurt sein. Denn außer auf dem Deckblatt der Akte erscheint mein Name nirgends in der Akte.

Es wurde niemals gegen mich wegen dieses genannten Vorwurfs ermittelt. Es hat mich offenbar einfach nur jemand in den Computer eingetragen.

Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es lag also nicht einmal eine Straftat vor.

Zusammenfassung

Aktuell befinden sich im Polizeicomputer POLAS-HE zu meiner Person 7 Einträge. Zwecks Fortbildung für die Polizei habe ich diese Fälle hiermit aufgelistet.

Sämtliche Akten zu den Fällen habe ich für Interessierte gesichert.

Somit wurde sieben Mal ermittelt. Ergebnis: Immer unschuldig. Kein Problem – das ist die Pflicht der Ermittlungsbehörden.

Aber: Dass diese Einträge nicht aus POLAS-HE gelöscht werden, ist meines Erachtens rechtswidrig. Es heißt nämlich immer „bereits in Erscheinung getreten“, auch wenn man sich überhaupt nicht strafrechtlich verhalten hat.

ES BLEIBT IMMER ETWAS HÄNGEN!

POLAS-HE – lesen und verstehen.